Liebe Gäste,
bitte beachten Sie, dass Ihr Urlaub auf unserem Ferienhof ab Buchungsbestätigung durch uns (Mail oder Brief) folgenden verpflichtend geltenden Geschäftsbedingungen unterliegt.
Der Gesamtbetrag ist 14 Tage vor Anreise fällig.
Die Ferienwohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung, die Abreise hat bitte bis 10.00 Uhr zu erfolgen.
Sollten Sie aus irgendeinem Grund den Urlaub nicht antreten können, dann teilen Sie uns das, beziehungsweise bei einer online-Buchung der Vermittlungsstelle, bitte unverzüglich mit, wir bemühen uns dann, die Wohnung anderweitig zu vermieten. Sollte uns das gelingen, dann erstatten wir Ihnen bereits gezahlte Beträge zurück.
Der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Mietpreises abzüglich 10 % Aufwendungen bleibt bestehen, es besteht kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages.
Um sich vor finanziellen Folgen zu schützen, wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittkosten -und Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür sind nicht hoch.
Auszug aus dem Gastaufnahmevertrag
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen (bei Ferienwohnungen 10%)
5. a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Geschädigten zu einer Schadenersatzforderung. Nach der Rechtsprechung gilt eine Forderung des Gastgebers von 80 % des vereinbarten Mietpreises bei Übernachtung mit Frühstück, 60 % bei Vollpension und 90 % bei Wohnungen als richtig.